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Österreichisch-Ungarische Monarchie


Herrscher:

       Kaiser Franz Joseph I. 1867 – 1916, Krönung zum König von Ungarn 8. Juni 1867

       Kaiser Karl I. 1916 – 1918, Krönung zum König als Karl IV. von Ungarn 30. Dez. 1916     


Staatsrechtliche Konstruktion

Der Kaiser von Österreich war auch König von Ungarn. Dies geschah im eigenen Recht, daraus ergab sich, dass der Monarch in Ungarn auch zum König gekrönt werden konnte.

Die Einheit wurde auch durch gemeinsame Ministerien ausgedrückt (Aussen-, Kriegs- und Finanzministerium) und als Realunion bezeichnet. Alle Institutionen, die beide Reichshälften betrafen, wie zB. die Armee, wurden als k.u.k. (kaiserlich und königlich) bezeichnet.

Die Regierung von Cisleithanien wurde dagegen nur mit „k.-k.“ (kaiserlich-königlich) bezeichnet. Königlich bezog sich in dem Fall auf die böhmische Königswürde, die der österreichische Kaiser ebenfalls inne hatte. Regierung und Institutionen der ungarischen Reichshälfte wurden mit „m.kir.“ („magyar királyi“) bzw. „kgl. ung.“ (königlich-ungarisch“) bezeichnet.

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